Befindet man sich noch im ersten Studienabschnitt, dann hat man ab Inkrafttreten des Studienplanes noch die Mindestdauer des 1. Studienabschnittes + 1 Toleranzsemester (also 5 Semester) Zeit für das Beenden dieses Abschnittes. Befindet man sich im zweiten Studienabschnitt oder hat gerade den ersten Studienabschnitt noch im oben definierten Zeitraum absolviert, dann hat man ab Inkrafttreten des Studienplans noch die Mindestdauer des 2. Studienabschnittes + 1 Toleranzsemester (also 7 Semester) Zeit für das Beenden dieses Abschnittes. Wenn man am 1. Oktober noch im 1. Abschnitt war, gelten die 7 Semester ab dem Termin, an dem man diesen abgeschlossen hat.
Zusammengefasst haben ab dem heurigen Jahr alle nach dem alten Plan Studierenden entweder 12 oder 7 Semester Zeit für das Beenden ohne Umstieg, je nachdem, ob sie sich schon im zweiten, oder noch im ersten Studienabschnitt befinden. Erreicht man hingegen eines dieser Ziele nicht, so wird man entsprechend der Äquivalenzliste ``zwangsumgestiegen''.