Der Studiendekan muss das Zeugnis unterschreiben, das geschieht normalerweise innerhalb von 4 Wochen, eine entsprechende Verständigung erfolgt dann per Email (Durch den vermehrten Arbeitsaufwand aufgrund der Einführung des Bakk.-Studiums kann es zu Verzögerungen kommen). Achtung: Zeugnis und Bescheid können nur persönlich übernommen werden, dazu ist ein Lichtbildausweis erforderlich. Der Titel ist erst nach Übernahme des Bescheids rechtsgültig.