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Wann kann man das Zeugnis und den Bescheid abholen?

Der Studiendekan muss das Zeugnis unterschreiben, das geschieht normalerweise innerhalb von 4 Wochen, eine entsprechende Verständigung erfolgt dann per Email (Durch den vermehrten Arbeitsaufwand aufgrund der Einführung des Bakk.-Studiums kann es zu Verzögerungen kommen). Achtung: Zeugnis und Bescheid können nur persönlich übernommen werden, dazu ist ein Lichtbildausweis erforderlich. Der Titel ist erst nach Übernahme des Bescheids rechtsgültig.

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Letzte Änderung am 27. Dezember 2001