Folgende Regeln sind derzeit gültig, können aber wieder geändert werden: Es müssen 3 Fächer gewählt werden, dabei sind alle Vorlesungen aus den ersten 17 (grossen) Wahlfachkatalogen sowie alle Pflichtvorlesungen des 2. Studienabschnittes möglich, zusätzlich gelten aber folgende Einschränkungen:
Der erste Prüfer ist immer der Begutachter der Diplomarbeit, eine Vertretung ist nur im Verhinderungsfall zulässig.
Es dürfen keine zwei Fächer aus einem Wahlfachkatalog entnommen werden.
Es gibt keine Nummern, ``Elektronik 1'' ist also beispielsweise nicht möglich, nur ``Elektronik'' gesamt.
Die Vorlesungsprüfung des entsprechenden Faches muss man aber nicht gemacht haben. Prüfen dürfen alle Habilitierten im Rahmen ihrer Lehrbefugnis sowie alle Personen, die eine Vorlesung leiten und diese auch in den letzten zwei Jahren wenigstens einmal gehalten haben, ausserdem müssen sie mindestens den akademischen Titel ``Dr.'' führen. Im Prüfungssenat (3 Leute) muss mindestens ein Habilitierter sitzen, maximal ein Prüfer darf Lektor sein (ein Vortragender, der nicht Professor oder Assistent und somit kein TU-Angestellter ist).