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Voraussetzungen für die Verleihung des Bakkalaureats

a) Erster Studienabschnitt und alle Pflichtfächer des zweiten Studienabschnittes absolviert:

Sollten Studierende im Rahmen des alten Studienplans bereits die erste Diplomprüfung und die Pflichtfächer der zweiten Diplomprüfung abgelegt haben, so kann der/die Studierende beim Studiendekan/bei der Studiendekanin beantragen, das Bakkalaureat aus Telematik verliehen zu bekommen.

b) Erster Studienabschnitt und mehr als 50 Semesterstunden des 2. Studienabschnittes absolviert:

Sollten Studierende im Rahmen des alten Studienplans bereits die erste Diplomprüfung erfolgreich abgelegt haben, sowie 50 Semesterstunden des 2. Studienabschnittes abgelegt haben, so kann der/die Studierende ebenfalls beantragen, das Bakkalaureat aus Telematik verliehen zu bekommen. In diesen 50 Semesterstunden müssen mehr als 50% der Pflichtlehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes enthalten sein und es dürfen nicht mehr als 10 Semesterstunden Freie Wahlfächer enthalten sein.

© 1997-2002: Dieter LUTZMAYR
Letzte Änderung am 27. Dezember 2001