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Übertritt und Studienbeihilfe

Man bekommt jetzt nicht mehr so wie bisher wieder Studienbeihilfe für das Magisterstudium, auch wenn man das Bakkalaureat überzogen hat, dies war nur aufgrund der beiden Studienabschnitte im alten Studienplan so. Die Zeit für die Absolvierung des Bakkalaureatsstudiums ist mit der Mindestdauer + 2 Semester (maximal also 8 Semester) beschränkt. Nur dann hat man im Magisterstudium noch Anspruch auf Studienbeihilfe.

Zusätzlich muss das Magisterstudium innerhalb von 18 Monaten nach dem Bakkalaureat begonnen werden. In der Zwischenzeit darf kein weiteres Studium studiert werden, daher darf man auch kein Zweitstudium inskribiert haben. Im 7. Semester muss der Studienerfolg nachgewiesen werden, was bedeutet, dass 50% der Gesamtstunden absolviert worden sein müssen. Auch ein anderes Magisterstudium als Telematik sollte mit den gleichen Kriterien möglich sein.

© 1997-2002: Dieter LUTZMAYR
Letzte Änderung am 27. Dezember 2001