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Übertritt und Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe ist nicht so streng geregelt wie die Studienbeihilfe, man hat einfach 7 Semester Zeit für das Bakkalaureatsstudium und weitere 5 Semster für das Magisterstudium. Wenn man sich bereits im 6. Semester befindest, im alten Plan also keine Familienbeihilfe mehr bekommt, und auf den neuen Studienplan umsteigt, erhältst man wieder Familienbeihilfe bzw. Stipendium. Dazwischen aber nicht, da man ja nach dem alten Studienplan studiert.

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Letzte Änderung am 27. Dezember 2001