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Regel für bereits abgelegte Prüfungen

Für Studierende, die sich dem neuen Studienplan unterstellen, werden bereits abgelegte Prüfungen über Lehrveranstaltungen des alten Studienplans, sofern diese den Lehrveranstaltungen des neuen Studienplans gleichwertig sind, für das Studium nach dem neuen Studienplan anerkannt.

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Letzte Änderung am 27. Dezember 2001