Grundsätzlich wird nach dem System der Lehrveranstaltungsprüfungenvorgegangen, jede Lehrveranstaltung wird einzeln beurteilt. Eine Ausnahme stellt lediglich die Magisterprüfung dar, die als kommissionelle Gesamtprüfung abgehalten wird. Die Prüfungsmodalitäten sind von den Vortragenden der Studienkommission bekannt zu geben und von dieser zu genehmigen.