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Projekt und praxisorientierte Arbeiten

Studierende haben ein Seminar-Projekt im Ausmass von zumindest 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Dieses Seminar-Projekt muss inhaltlich aus dem Ersten Fach oder Zweiten Fach stammen. Bei Zuordnungskonflikten entscheidet der/die Vorsitzende der Studienkommission.

Es müssen im Ersten Fach und Zweiten Fach zusammen zwischen 12 und 24 ECTS-Punkten an übungsorientierten Leistungen enthalten sein. Das sind die Lehrveranstaltungstypen Übungen im Rahmen von Vorlesungen mit integriertem Übungsanteil, Rechenübungen, Konstruktionsübungen, Laborübungen und Seminare. Gegebenenfalls können zu diesen Lehrveranstaltungen auch zusätzlich absolvierte Projekte oder Seminar-Projekte gezählt werden.

In Einzelfällen kann von dieser Einschränkung abgesehen werden. Dazu bedarf es einer Genehmigung des Studiendekans/der Studiendekanin.

© 1997-2002: Dieter LUTZMAYR
Letzte Änderung am 27. Dezember 2001