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Negative Zeugnisse

Ist man bei einer Prüfung angetreten und hat ein negatives Zeugnis erhalten, so muss man diese Prüfung nicht wiederholen, wenn man sie nicht als Pflichtfach oder gebundenes Wahlfach braucht. Negative Zeugnisse müssen daher auch nicht beim Einreichen abgegeben werden.

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Letzte Änderung am 27. Dezember 2001