Die Magisterprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen vor Einzelprüfern über die nach den Regeln dieses Studienplanes ausgewählten Lehrveranstaltungen abzulegen. Der zweite Teil ist in einer abschliessenden kommissionellen Prüfung zu absolvieren.
Voraussetzungen für die Anmeldung zur abschliessenden kommissionellen Prüfung sind der Nachweis der positiven Beurteilung der Lehrveranstaltungsprüfungen sowie der Nachweis der positiv beurteilten Magisterarbeit. Die abschliessende kommissionelle Prüfung findet vor einem aus drei Personen bestehenden Prüfungssenat statt, welcher vom Studiendekan/der Studiendekanin benannt wird. Dem Prüfungssenat hat jedenfalls der Betreuer/die Betreuerin der Magisterarbeit anzugehören. Bei deren/dessen Verhinderung kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin einen Ersatz vorschlagen.
Die kommissionelle Prüfung setzt sich aus der Präsentation der Magisterarbeit und einer nachfolgenden Verteidigung der Magisterarbeit zusammen.