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Die Inhalte

Im alten Studienplan vermittelt der erste Studienabschnitt des Diplomstudiums Telematik die Grundlagen in den Bereichen Mathematik, Informationsverarbeitung, Elektronik, Elektrotechnik und Physik, der zweite Studienabschnitt erweitert diese Grundlagen zusätzlich in den Bereichen Nachrichtentechnik und Regelungstechnik. Die Vertiefung erfolgt dann in einem oder mehreren Fachgebieten, 17 Bereiche (sogenannte Wahlfachkataloge) stehen dafür zur Auswahl, ein Projekt im gewählten Vertiefungsgebiet ist meist verpflichtend abzuwickeln. Erweitert wird das Angebot durch Lehrveranstaltungen in den Bereichen Wirtschaft und Recht sowie Technik und Gesellschaft.

Der neue Studienplan teilt das Studium der Telematik nun in ein Grundlagenstudium mit eigenem Abschluss (das Bakkalaureat, Titel ``bakk.techn.'', dieser ist dem Namen nachzustellen) und in ein Vertiefungsstudium (Magisterstudium, Titel aber wie bisher ``Dipl.-Ing.'', entsprechend dem internationalen Titel ``Master'') auf. Der Grund für diese Aufteilung war die Anpassung an internationale Gepflogenheiten. So führt in der überwiegenden Zahl der europäischen Länder der erste Universitätsabschluss zum akademischen Grad Bachelor. Mit der Sorbonne-Erklärung der EU-Staaten vom Mai 1998 wurde eine europäische Entwicklung zur allgemeinen Dreistufigkeit der Hochschulausbildung in verstärktem Maße eingeleitet. Das Studium der Telematik ist hier einmal mehr in der Vorreiterrolle zu finden, erwartet werden eine geringere Drop-Out-Rate durch einen anerkannten Abschluss schon nach 3 Jahren Mindestzeit sowie eine erleichterte (An-)Erkennung der Qualifikation im (europäischen) Ausland.

Wie bei allen Studien in Österreich sind vom Studierenden zusätzlich zum normalen Studienplan noch einige Prüfungen als Freifächer abzulegen, diese können aus allen in Österreich (bzw. in Europa mit Anrechnung in Österreich) angebotenen Lehrveranstaltungen gewählt werden, empfehlenswert sind hier beispielsweise interdisziplinäre Lehrveranstaltungen oder Fremdsprachen.

© 1997-2002: Dieter LUTZMAYR
Letzte Änderung am 27. Dezember 2001