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Freiwillige Unterstellung

Studierende nach dem bisher gültigen Studienplan sind berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Studienplan zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an die Zentrale Verwaltung zu richten.

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Letzte Änderung am 27. Dezember 2001