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Studienführer Telematik 2001/2002
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Der Studienplan
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Freiwillige Unterstellung
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Freiwillige Unterstellung
Studierende nach dem bisher gültigen Studienplan sind berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Studienplan zu unterstellen. Eine diesbezügliche schriftliche unwiderrufliche Erklärung ist an die Zentrale Verwaltung zu richten.
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Dieter LUTZMAYR
Letzte Änderung am
27. Dezember 2001