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Beachtung von Studienplanänderungen

Prüfungen, die vor einer Studienplanänderung abgelegt wurden, können nach dem entsprechenden alten Plan eingereicht werden. Ab dem Inkrafttreten bzw. dem Umstieg auf den neuen Studienplan werden nur mehr Prüfungen nach diesem neuen akzeptiert. Zu beachten ist weiters, wie zur ersten Diplomprüfung eingereicht wurde:
  1. Mit ``AK Numerik'':
    Wenn ``Architektur verteilter Systeme'' absolviert wurde, wird diese Prüfung im 2. Studienabschnitt als gebundenes Wahlfach im Katalog 7 (Computertechnik) angerechnet.
  2. Ohne ``AK Numerik'', aber mit ``Architektur verteilter Systeme'':
    Das ist der normale Weg für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 1997/98 ihr Studium begonnen haben.
  3. Ohne ``AK Numerik'' und ohne ``Architektur verteilter Systeme'':
    So konnte nur in der Übergangsfrist bis spätestens 26.6.1998 eingereicht werden (Studienplanversion ``97+''). Im 2. Studienabschnitt ist ``Architektur verteilter Systeme'' als zusätzliches Wahlfach verpflichtend zu absolvieren .

© 1997-2002: Dieter LUTZMAYR
Letzte Änderung am 27. Dezember 2001