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Auszeichnung bei der 2.DP

Man bekommt eine Auszeichnung, wenn man im Diplomprüfungszeugnis kein ``Befriedigend''
(oder schlechter) und mindestens gleichviele ``Sehr Gut'' wie ``Gut'' hat. Es zählen die 8 Noten im Diplomprüfungszeugnis.

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Letzte Änderung am 27. Dezember 2001