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Ausgewogenheit

Jedes Studienprogramm muss zumindest 18 ECTS-Punkte an Leistungen aus dem Bereich der Elektro- und Informationstechnik sowie zumindest 18 ECTS-Punkte an Leistungen aus der Informationsverarbeitung beinhalten. Diese Zuordnung ist der Lehrveranstaltungsnummer zu entnehmen.

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Letzte Änderung am 27. Dezember 2001