Jedes Studienprogramm muss zumindest 18 ECTS-Punkte an Leistungen aus dem Bereich der Elektro- und Informationstechnik sowie zumindest 18 ECTS-Punkte an Leistungen aus der Informationsverarbeitung beinhalten. Diese Zuordnung ist der Lehrveranstaltungsnummer zu entnehmen.