Zitat aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Landesverteidigung: ``Sollte einem Wehrpflichtigen [...] der Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes zum Zwecke des Bakkalaureatsstudiums bewilligt worden sein, wird ihm, sofern es sich um eine laufende Ausbildung handelt und er regelmässig den nötigen Studienfortschritt nachweist, bei zeitgerechter Antragsstellung der Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes darüber hinaus bis zum Abschluss des Masterstudiums, aber auch des Doktoratstudiums bewilligt.''