Wenn die Lehrveranstaltung in der Äquivalenzliste vorhanden ist, braucht man diese nicht extra anrechnen zu lassen.
Wenn der Studienplan geändert wird und man sich diesem unterwirft bzw. auf diesen umsteigt (dies ist nur bei grossen Änderungen möglich, die Veränderung des Studienplans von Version 95 auf Version 97 ist aber nicht gross genug): Es können ab diesem Zeitpunkt des Übertritts keine Prüfungen mehr akzeptiert werden, die danach noch nach der alten Version absolviert wurden. Liegt der Zeitpunkt der Prüfung vor dem Übertrittsdatum, wird sie natürlich angerechnet.
Wichtig für Umsteiger vom Studienversuch Telematik (074): Die Prüfung ``Gesellschaftliche Aspekte der Telematik'' wurde unter 874 in den zweiten Studienabschnitt verlegt. Wenn man sie daher unter 074 für den ersten Abschnitt verwendet hat, muss man anstatt dieser im zweiten Abschnitt eine andere Prüfung ablegen, empfohlen wird ``Datenbanken und Informationssysteme 1'' (siehe ), es sind aber auch andere Informatikprüfungen möglich. Dies ist mit dem Studiendekanat bzw. dem Studienkommissionsvorsitzenden abzusprechen.