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Angaben auf den Lehrveranstaltungszeugnissen für die 1. DP

Ab dem Wintersemester 1996/97 ausgestellte Zeugnisse sowie Vorabzeugnisse werden nur mehr akzeptiert, wenn sie mit dem offiziellen Prüfungsverwaltungsprogramm der TU erstellt wurden. Bei Fächertausch oder Anrechnungen bitte die Note und das Datum der Anrechnung zum ursprünglichen Gegenstand schreiben und den Bescheid beilegen.

Die Angabe der Note auf den Zeugnissen nur als Ziffer ist ausreichend, Titel und Stundenzahl müssen exakt mit dem Studienplan (siehe ff) oder den Äquivalenzlisten (siehe ) übereinstimmen. Studierende, die vor dem Wintersemester 1997/98 ihr Studium begonnen haben (Studienplanversion 95), können auf zwei Arten einreichen:
  1. Mit einem Zeugnis für ``Architektur verteilter Systeme'':
    Dies ist der Normalfall. Sollte zusätzlich die Prüfung ``AK Numerik'' absolviert worden sein, kann sie als freies Wahlfach im 2. Studienabschnitt angerechnet werden.
  2. Mit einem Zeugnis für ``AK Numerik'':
    Eine bereits zusätzlich absolvierte Prüfung ``Architektur verteilter Systeme'' kann als gebundenes Wahlfach im Katalog 7 (Computertechnik) angerechnet werden.
Als ``AK Numerik'' gelten auch alle anrechenbaren Prüfungen laut den Äquivalenzlisten, speziell ``Diskrete Strukturen'' von Prof. Kern aus dem Studienversuch Telematik (074).

© 1997-2002: Dieter LUTZMAYR
Letzte Änderung am 27. Dezember 2001