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Bildungsziel:
Den Studierenden sowohl die Grundkenntnisse des Rechts, in den für Techniker relevanten Berichen zu vermitteln, als auch das Interesse an der Auseinandersetzung mit aktuellen Rechtsfragen zu wecken. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, im späteren beruflichen Alltag auftretende Sachverhalte juristisch zu qualifizieren und zu den Rechtsproblemen selbständige Lösungen zu entwickeln. Bürgerlichers Recht, Handels- und Steuerrecht sind für das Verständnis der Betriebswirtschaft besonders wichtig und werden vor Beginn der Wirtschaftsausbildung empfohlen.
| © 1997-2002: Dieter LUTZMAYR | Letzte Änderung am 27. Dezember 2001 | |||