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19. Rechtslehre 18 + 2

ArbeitsrechtW2 Vo F. Schrank, IWB.bwl
Bürgerliches RechtW2 Vo G. Nitsche, IWB.bwl
Datensicherheit im Unternehmen--2 Ue
Energie- und FernmelderechtS2 Vo K. Friedrich, HSPT
HandelsrechtS2 Vo G. Nitsche, IWB.bwl
Patentrecht und ErfindungsverwertungW2 Vo W. Kaltenegger, ICTAS
StaatswissenschaftenW2 Vo S. Moser, BBW
SteuerrechtW2 Vo M. Birringer, IWB.bwl
UmweltschutzgesetzgebungS2 Vo D. Neger, IFEA
Volkswirtschaftslehre, EFS2 Vo G. Schöpfer, BBW



Bildungsziel:
Den Studierenden sowohl die Grundkenntnisse des Rechts, in den für Techniker relevanten Berichen zu vermitteln, als auch das Interesse an der Auseinandersetzung mit aktuellen Rechtsfragen zu wecken. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, im späteren beruflichen Alltag auftretende Sachverhalte juristisch zu qualifizieren und zu den Rechtsproblemen selbständige Lösungen zu entwickeln. Bürgerlichers Recht, Handels- und Steuerrecht sind für das Verständnis der Betriebswirtschaft besonders wichtig und werden vor Beginn der Wirtschaftsausbildung empfohlen.


© 1997-2002: Dieter LUTZMAYR
Letzte Änderung am 27. Dezember 2001